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Einvernehmliche Scheidung

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Rechtsanwalt Benjamin Deutscher rät zu einer einvernehmlichen Lösung, mit der Sie Zeit, Geld und Energie sparen. Besprechen Sie frühzeitig alle wichtigen Punkte und Scheidungsfolgesachen wie z.B. Unterhalt, Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich und finden Sie gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht eine faire Regelung.

Selbstverständlich können auch Fragen rund um das Sorgerecht und den Kindesunterhalt im Vorfeld besprochen werden, so dass auch die gemeinsamen Kinder von dem respektvollen Umgang miteinander bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren können. Dabei reicht es aus, wenn ein Ehepartner einen Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragt, der den Antrag auf die Scheidung vor Gericht einreicht. Der andere Partner kann diesem Antrag zustimmen und muss nicht von einem eigenen Anwalt vertreten werden.

Mit einem gemeinsamen Anwalt zur einvernehmlichen Scheidung?

Besteht in den grundlegenden Punkten Einigkeit zwischen den Ehepartnern bzw. gibt es auf beiden Seiten Gesprächsbereitschaft, lässt sich die Scheidung mit einem einzigen Anwalt regeln. Diese einvernehmliche Scheidung muss bei Gericht von einem Anwalt beantragt werden, d.h. es gibt in Deutschland eine Anwaltspflicht vor Gericht. Sie dürfen daher auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht komplett auf eine anwaltliche Vertretung verzichten.

Ein Ehepartner wird von einem Anwalt vertreten und kann die Scheidung vor Gericht einreichen. Der andere Partner stimmt diesem Antrag zu, ohne von einem eigenen Anwalt vertreten zu werden. Damit sparen Sie bei Ihrem Verfahren nicht nur Zeit und Kosten, sondern sorgen mit der einvernehmlichen Scheidung auch für einen fairen und respektvollen Umgang miteinander. Beachten Sie aber, dass der Anwalt die Interessen seines Mandanten vertritt und nicht für beide Eheleute tätig ist.

Ist das Trennungsjahr auch bei einer einvernehmlichen Scheidung Pflicht?

Ist die Entscheidung für die Beendung der Ehe erst einmal gefallen, möchten viele Menschen, dass die Scheidung so schnell wie möglich ausgesprochen wird. Doch hier gibt es gesetzliche Vorgaben. Auch wenn sich beide Ehepartner einig sind und eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen diese Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehört z.B. ein Trennungsjahr, das den Eheleuten sozusagen eine Art Bedenkzeit geben soll, in der sie eindeutig feststellen, ob die Ehe zerrüttetet ist. Damit die Scheidung ausgesprochen werden kann, muss der Beginn des Trennungsjahres eindeutig nachgewiesen werden können. Wichtig ist dabei, dass in diesen 12 Monaten eine Trennung von „Tisch und Bett“ stattgefunden hat – also keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern bestand.

Mit dem richtigen zeitlichen Planung lässt sich Ihre Scheidung trotz vorgegebenem Trennungsjahr beschleunigen. Haben Sie in den wichtigsten Fragen eine Einigung erzielt, kann Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag früher stellen als bei einer strittigen Scheidung. Im Idealfall wird die Ehe dann exakt zum Ablauf des Trennungsjahres geschieden.

Rechtsanwalt Benjamin Deutscher in Düsseldorf beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Trennungsjahr. Wir besprechen, wann das Trennungsjahr im juristischen Sinne beginnt, welche Härtefallregelungen es geben kann oder wie Sie diese 12 Monate im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll nutzen können, um das eigentliche Scheidungsverfahren zu beschleunigen.

Unter der Telefonnummer 0211 – 2054 4460 oder über unser Kontaktformular können Sie auch kurzfristig einen Beratungstermin vereinbaren. So klären wir alle wichtigen Fragen frühzeitig und Sie bekommen Planungssicherheit.

Einvernehmliche Scheidung – klären Sie Folgesachen und Scheidungsfolgenvereinbarung frühzeitig

Sind Sie und Ihr Partner sich sicher, dass Sie keine weitere Bedenkzeit mehr benötigen, dann können Sie das Trennungsjahr zur Vorbereitung Ihrer einvernehmlichen Scheidung nutzen. Rechtsanwalt Benjamin Deutscher berät und unterstützt Sie gerne bei der Klärung der relevanten Themen und verhilft Ihnen damit zu einer relativ kurzen Verfahrensdauer.

Dazu vereinbaren wir im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung über sämtliche Folgesachen. Wir prüfen frühzeitig und ganz in Ruhe vor dem Einreichen des Scheidungsantrages, welche Folgesachen besprochen werden müssen. Dabei suchen wir nach passenden und fairen Lösungen zu Themen wie das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Kindesunterhalt, nachehelichem Unterhalt, dem Zugewinnausgleich, dem Versorgungsausgleich oder der Zukunft einer gemeinsamen Immobilie.

Können Sie in diesen Punkten mit Ihrem Noch-Ehepartner verträgliche Einigungen erzielen, verhindern Sie langjährige Streitigkeiten vor Gericht und beschleunigen das Scheidungsverfahren. Als erfahrener Spezialist für Familienrecht weiß Rechtsanwalt Benjamin Deutscher, dass z. B ein vom Gericht vorgenommener Versorgungsausgleich viel Zeit kosten kann. Finden Sie eine außergerichtliche Lösung, lässt sich nicht nur die Scheidung beschleunigen, sondern auch noch erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten sparen.

Ein weiterer entscheidender Pluspunkt der außergerichtlich erarbeiteten Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Umgang mit dem Ex-Partner. Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung klären Sie die Themen rund um die Finanzen und das Sorgerecht für Ihre Kinder in einer entspannteren Atmosphäre, als es im Gerichtszahl möglich ist. Strittige Punkte werden frühzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen und eine für alle Parteien vertretbare Strategie erarbeitet. Nach der Scheidung ist damit hoffentlich ein friedlicher Umgang miteinander möglich. Von diesem Lösungsansatz profitieren auch die zur Familie gehörenden Kinder, da Sorgerechtsstreitigkeiten und Kämpfe um Unterhaltsleistungen oder andere Folgesachen im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner und streben eine einvernehmliche Scheidung an? In meiner Kanzlei berate ich Sie gerne umfassend unter anderem zu einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Kontaktieren Sie mich einfach unter der Telefonnummer 0211 – 2054 4460, über mein Kontaktformular oder und wir vereinbaren kurzfristig einen Beratungstermin.

Modifiziert am 8. Juni 2021Veröffentlicht am 8. Juni 2021