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Trennungsjahr

Darf der Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden?

Die Scheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres vollzogen werden – den Antrag darf Ihr Rechtsanwalt aber bereits einige Wochen vor Ablauf dieser 12 Monate in Trennung einreichen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung lässt sich das Verfahren mit einer frühzeitigen Antragsstellung nämlich deutlich beschleunigen. Wünschen sich beide Eheleute eine schnelle Scheidung und haben sich bereits im Vorfeld über sämtliche Scheidungsfolgensachen geeinigt, kann der Scheidungsspruch somit direkt nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen.

Rechtsanwalt Benjamin Deutscher hat bereits viel Erfahrung mit einvernehmlichen Scheidungen gesammelt und berät Sie gerne, wie Sie das Verfahren beschleunigen können. Sind Sie und Ihr Noch-Ehepartner an einer schnellen Scheidung interessiert? Dann kontaktieren Sie mich unter der Nummer 0211 – 2054 4460 oder über mein Kontaktformular.

Was bedeutet Anwaltszwang im Scheidungsverfahren?

Sie sind sich in allen Themen rund um Ihre Scheidung mit Ihrem Partner einig, auch hier benötigen Sie einen Anwalt bei Gericht. Mindestens ein Partner muss von einem Anwalt vertreten werden, der den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Der andere Ehepartner kann diesem Antrag zustimmen und benötigt dann keinen weiteren Anwalt.

Haben Sie mit Ihrem Noch-Ehepartner alle wichtigen Fragen rund um die Scheidung bereits vor der Antragstellung geregelt, können Sie mit einer kurzen Verfahrensdauer rechnen.

Scheidung durch das Familiengericht


Soll eine Ehe geschieden werden, so passiert das in Deutschland immer in einem Verfahren vor dem Familiengericht. Das ist auch der Fall, wenn Sie sich mit Ihrem Noch-Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben. Sind alle Folgesachen bereits im Vorfeld geregelt? Haben Sie mit kompetenter Unterstützung eines Fachanwaltes für Familienrecht tragfähige und nachhaltige Lösungen zu Themen wie Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Unterhalt gefunden? Dann ist Ihre Scheidung vor dem Familiengericht mit großer Wahrscheinlichkeit schneller, einfacher und kostengünstiger als Sie vermutet haben.

Das sind Ihre Vorteile bei einer einvernehmlichen Scheidung vor dem Familiengericht:

  • Terminvergabe erfolgt bei einvernehmlichen Scheidungen relativ zeitnah, da das Gericht nicht so viel Zeit für das Verfahren einplanen muss.
  • In der Regel findet nur ein einziger Gerichtstermin statt, bei dem die Scheidung direkt ausgesprochen werden kann, da Folgesachen bereits geregelt sind.
  • In Ausnahmefällen können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung sogar vom persönlichen Erscheinen vor Gericht entbunden werden, wenn Sie von einem Anwalt vertreten werden.

Die einvernehmliche Scheidung bringt im Ablauf des eigentlichen Scheidungsverfahrens eine Menge Vorteile für alle Beteiligten. Fachanwalt Benjamin Deutscher sorgt in Ihrem Interesse für eine unkomplizierte Durchführung der einvernehmlichen Scheidung vor dem zuständigen Familiengericht in Düsseldorf. Können Sie und Ihr Noch-Ehepartner bereits vor der Antragsstellung zu allen relevanten Aspekten eine tragfähige Einigung erzielen, vermeiden Sie ein nervenaufreibendes, kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren.

 

Modifiziert am 8. Juni 2021Veröffentlicht am 8. Juni 2021