Gerichte in Düsseldorf

In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind verschiedene Gerichte aus unterschiedlichen Gerichtszweigen angesiedelt. Neben dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht sowie dem Sozialgericht und dem Finanzgericht, sind insbesondere für die Rechtsgebiete Zivilrecht und Strafrecht für drei Instanzen die Gerichte Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht vertreten.

Für das Familienrecht sind in erster Instanz das Amtsgericht und für die Rechtsmittelinstanz das Oberlandesgericht zuständig. Ist eine der Parteien mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf zum Beispiel bei der Festsetzung des Unterhaltes nicht einverstanden, kann diese Partei ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, so dass das Oberlandesgericht über den Fall neu entscheidet.

Das Amtsgericht befindet sich zusammen mit dem Landgericht seit 2010 in einem modernen Neubau in der Werdener Str. 1 in Düsseldorf, der eine Geschossfläche von über 60.000 qm aufweist. Zuvor befanden sich beide Gerichte in einem historischen Altbau in der Düsseldorfer Altstadt. Das Amtsgericht Düsseldorf wurde im Jahr 1879 gegründet.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist ein einem unter Denkmalschutz stehenden, im Jahre 1910 erbauten neobarocken Altbau in der Cecilienallee 3 in Düsseldorf beheimatet. Es liegt in unmittelbarer Rheinnähe und bildete zusammen mit dem Gebäude der Bezirksregierung Düsseldorf einen wichtigen Bestandteil der beabsichtigten repräsentativen Rheinuferbebauung.

Modifiziert am 29. Januar 2021Veröffentlicht am 29. Januar 2021