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Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung – was spricht dafür, was spricht dagegen?

Ist eine Ehe zerrüttet und eine Scheidung unvermeidlich, dann ist es erstrebenswert, friedlich auseinanderzugehen und alle strittigen Punkte fair und respektvoll miteinander zu klären. Eine einvernehmliche Scheidung bringt den scheidungswilligen Ehepartnern dabei viele Vorteile. Es gibt allerdings auch ein paar Kritikpunkte, über die Sie sich Gedanken machen sollten, bevor Sie dieses Modell wählen. Rechtsanwalt Benjamin Deutscher zeigt Ihnen, welche Fragen Sie klären müssen, bevor Sie sich für die Option einvernehmliche Scheidung entscheiden:

Diese Vorteile hat eine einvernehmliche Scheidung

Reduzierung der Anwaltskosten um 50 %, da nur ein Anwalt beauftragt werden muss.
Geringere Gerichtskosten, da in der Regel die Scheidungsfolgevereinbarungen im Vorfeld getroffen wurden.
In den meisten Fällen ist nur ein einziger Gerichtstermin nötig, da bei Antragsstellung alle wichtigen Themen geklärt sind.
Die Scheidung kann im besten Fall bereits mit Beendigung des Trennungsjahres oder wenig später ausgesprochen werden.
Da Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden, ist auch nach der Scheidung ein friedlicher und respektvoller Umgang miteinander möglich. Das ist besonders wichtig, wenn Kinder zur Familie gehören.

Diese Nachteile hat eine einvernehmliche Scheidung

Wird nur ein Anwalt engagiert, dann wird auch nur ein Ehepartner vor Gericht anwaltlich vertreten. Nur bei vollständigem Einvernehmen zwischen den Partnern ist eine Beratung beider Eheleute von einem einzigen Anwalt möglich.
Da vor Gericht Anwaltszwang besteht, ist der Ehepartner, der nicht anwaltlich vertreten wird, im Scheidungsverfahren nicht handlungsfähig.

Diese Vor- und Nachteile sollten Sie sich bewusst machen, bevor Sie die Entscheidung für eine einvernehmliche Scheidung treffen. Rechtsanwalt Benjamin Deutscher, der als Fachanwalt für Familienrecht sehr viel Erfahrung mit dem Thema Scheidung gesammelt hat, ist sich aber sicher, dass die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung überwiegen.

Haben Sie Bedenken, dass ein Ehepartner unfair behandelt wird oder Nachteile bei der Regelung sämtlicher finanzieller Aspekte hat, wenn nur ein Anwalt an Bord ist? Dann können sich auch beide Parteien anwaltlich vertreten lassen und alle strittigen Punkte vom eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen. So können Sie gemeinsam eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen und Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhaltsleistungen sowie alle Fragen rund um das Sorgerecht im Vorfeld regeln.

Eine einvernehmliche Scheidung ist damit immer noch möglich. Sie können trotzdem von einer kürzeren Verfahrenszeit sowie Einsparungen bei den Gerichtskosten profitieren, da sich der Verfahrenswert durch Ihre gemeinschaftliche Vorarbeit verringert. Zudem haben Sie die Gewissheit, dass der Scheidungsspruch nicht aufgrund von Streitigkeiten aufgeschoben wird und mehrere Gerichtstermine wahrgenommen werden müssen.

Es entstehen allerdings höhere Anwaltskosten, wenn sich beide Eheleute von einem eigenen Anwalt vertreten lassen. Sind Sie oder Ihr Ehepartner besorgt, dass Ihre Interessen nicht gewahrt werden, wenn Sie nicht individuell anwaltlich beraten und vertreten werden? Dann beauftragen Sie trotz grundsätzlicher Einvernehmlichkeit einen eigenen Anwalt für Familienrecht.

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch erklärt Ihnen Rechtsanwalt Benjamin Deutscher die Vor- und Nachteile der einvernehmlichen Scheidung sowie die Entscheidung für einen gemeinsamen Anwalt. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0211 – 2054 4460 , über das Kontaktformular.

Modifiziert am 8. September 2021Veröffentlicht am 8. September 2021