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Einvernehmliche Scheidung

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Für eine Scheidung ist das Familiengericht zuständig. Hier wird die Ehe nicht mehr wie bis vor einigen Jahren durch ein Scheidungsurteil, sondern durch einen gerichtlichen Beschluss beendet. Dieser Beschluss kann im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung in einem einzigen Gerichtstermin erfolgen, wenn alle relevanten Aspekte bereits im Vorfeld geklärt wurden. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie die Unterhaltsleistungen.

Sind sich beide Eheleute in allen wichtigen Punkten einig, kann der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. Der Scheidungsbeschluss erfolgt dann im besten Fall zum Ende der 12 Trennungsmonate oder wenig später. Benötigen Sie aber beispielsweise bei der Regelung des Zugewinns mehr Zeit, lässt sich dieser Aspekt vom eigentlichen Scheidungsverfahren abkoppeln und zu einem späteren Zeitpunkt separat verhandeln.

 

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Die Ehe ist im juristischen Sinne ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der sich nicht formlos beenden lässt. Auch wenn sich beide Partner einig sind und ohne Streit auseinander gehen, muss die Ehe von einem Gericht offiziell geschieden werden. Das ist nicht nur bei strittigen Trennungen der Fall, sondern gilt auch für eine einvernehmliche Scheidung. Sie können aber Einfluss auf den Verfahrensablauf nehmen und dafür sorgen, dass Sie vor Gericht respektvoll miteinander umgehen. Wenn Sie einen unschönen Rosenkrieg vermeiden, sparen Sie nicht nur viel Kraft, sondern auch Geld und Zeit.

Da Sie sich vor Gericht nicht selbst vertreten dürfen, muss mindestens ein Ehepartner einen Anwalt/ eine Anwältin beauftragen. Im Idealfall vereinbaren Sie einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht, um die Fragen rund um Ihre Scheidung zu klären.

Im ersten Beratungsgespräch überprüft Rechtsanwalt Benjamin Deutscher, ob die Grundvoraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung vorliegt: beide Ehepartner sind sich einig, dass sie sich scheiden lassen wollen – ohne weitere Bedingungen. Im Anschluss klären wir, ob auch in den Folgesachen eine Einigung erzielt werden könnte. Dabei geht um wichtige Themen wie Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Kindesunterhalt, nachehelichem Unterhalt oder Zugewinnausgleich.

Sind beide Ehepartner kompromissbereit und sehen die Möglichkeit, in diesen Punkten eine Einigung zu erzielen, unterstützt Sie der erfahrene Fachanwalt Benjamin Deutscher gerne bei der außergerichtlichen Regelung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Erledigen Sie diese Schritte bereits vor der Scheidung, wird das Verfahren vor Gericht verkürzt. Alternativ kann das Familiengericht aber auch in einem zweiten Verfahren eine Entscheidung über die Folgesachen treffen.

Benötigen Sie kompetente anwaltliche Unterstützung bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung? Dann vereinbaren Sie doch einen Erstberatungstermin in meiner Kanzlei in Düsseldorf. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0211 – 2054 4460  oder mit dem Kontaktformular.

Einreichen des Scheidungsantrags

Der Scheidungsantrag muss bei Gericht von einem Anwalt eingereicht werden – dabei ist es unerheblich, ob Sie im Streit auseinandergehen oder ob Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Sind Sie sich mit Ihrem Noch-Ehepartner aber einig und haben im besten Fall schon eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner von einem Anwalt vertreten wird. Der Scheidungsantrag wird dann von diesem Rechtsanwalt vor Gericht eingereicht, der Partner stimmt zu, ohne einen eigenen Anwalt einzuschalten.

Rechtsanwalt Benjamin Deutscher berät Sie ausführlich, was in diesem Fall zu tun ist und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, damit der Scheidungsantrag vollständig eingereicht werden kann.

Die folgenden Angaben und Urkunden sind notwendig, um den Antrag vorzubereiten:

  • Kopien der Heiratsurkunde/Eheurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Ehevertrag
  • ggf. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die den Zugewinn- und Versorgungsausgleich betreffen
  • genaue Informationen zur Trennung (Datum der Trennung; Angabe, wer ausgezogen ist, bzw. wie die Trennung innerhalb der Ehewohnung vollzogen wurde)
  • Belege über das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate
  • Aktuelle Anschriften der beiden Ehepartner/ Anschrift der letzten gemeinsamen Ehewohnung

Liegen sämtliche Unterlagen vollständig vor, kann der Scheidungsantrag so schnell wie möglich eingereicht werden. Gibt es im Vorfeld keine Scheidungsfolgenvereinbarung, weil sich die Noch-Ehepartner z.B. beim Versorgungs- und Zugewinnausgleich nicht einigen konnten, muss ggf. das Gericht entscheiden. Möchten Sie dieses Verfahren beschleunigen? Dazu stellen wir Ihnen einen Fragenbogen zum Download (Link einfügen) bereit, den Sie im Vorfeld ausfüllen. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich unter der Rufnummer 0211 – 2054 4460,  oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Möglicherweise gibt es in Ihrem Bekanntenkreis Paare, bei denen sich die Scheidung über mehrere Jahre hingezogen hat. Grund dafür sind in der Regel massive Streitigkeiten zwischen den Ex-Partnern, die vor Gericht ausgetragen werden müssen. Haben Sie bereits vor der Antragsstellung eine Einigung mit Ihrem Noch-Ehepartner erzielt und alle wichtigen Themen in einer fairen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt? Dann steht einer schnellen und einvernehmlichen Scheidung dagegen nichts mehr im Wege.

Rechtsanwalt Benjamin Deutscher zeigt Ihnen genau auf, welche Schritte Sie erledigen sollten, bevor der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Sind sich beide Eheleute bei den wichtigen Themen einig, lässt sich das Scheidungsverfahren nämlich deutlich beschleunigen. Eine einvernehmliche Scheidung kann im besten Fall bereits ein Jahr nach der Trennung oder wenig später ausgesprochen werden. Je nach Auslastung des Gerichts findet der Scheidungstermin in Düsseldorf rund sechs Wochen bis drei Monate nach Eingang des Scheidungsantrags statt.

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht weiß Benjamin Deutscher, innerhalb welcher Fristen der Antrag beim zuständigen Gericht vorliegen muss, damit die Scheidung möglicherweise direkt nach dem Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden kann. Das Trennungsjahr muss dabei aber auf jeden Fall eingehalten werden. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Härtefällen.

Auf die Dauer des eigentlichen Scheidungsverfahrens können die Noch-Ehepartner allerdings selbst Einfluss nehmen. Sie können nämlich den Versorgungsausgleich aus dem Verfahren ausschließen sowie auf einen Antrag zur Klärung des Zugewinnausgleichs verzichten. Grundlage für diese Entscheidungen ist eine gute Vorbereitung. Klären Sie diese wichtigen Aspekte bereits im Vorfeld mit Ihrem Ehepartner. Kümmern Sie sich unbedingt frühzeitig um alle relevanten Unterlagen. Dazu zählen beispielsweise Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Unterlagen über die verschiedenen Vermögenswerte.

Als erfahrener Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie Benjamin Deutscher bei der Vorbereitung und Durchführung einer einvernehmlichen und schnellen Scheidung. Kontaktieren Sie mich doch telefonisch unter 0211 – 2054 4460,  oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.

Der Scheidungstermin

Hat Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag eingereicht, erhalten Sie vom zuständigen Familiengericht eine Ladung zum Gerichtstermin. Zu diesem eigentlichen Scheidungstermin sollten beide Eheleute vor Gericht erscheinen. In Ausnahmefällen können Sie jedoch von dieser Pflicht befreit werden. Ihr Fachanwalt Benjamin Deutscher berät Sie gerne zu diesem Thema.

Bei diesem Gerichtstermin werden beide Ehegatten bzw. Lebenspartner persönlich angehört. Das Gericht prüft, ob beide Ehepartner die Ehe als gescheitert betrachten und ob das Trennungsjahr eingehalten wurde. Liegen bereits Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht vor, kann das Gericht die Scheidung im Anschluss direkt aussprechen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Gerichtstermin daher in der Regel nur rund 15 Minuten.

Haben Sie und Ihr Noch-Partner eine Scheidung beschlossen? Dann benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, der sich mit einvernehmlichen Scheidungen auskennt. Kontaktieren Sie mich per Telefon unter der Nummer 0211 – 2054 4460 oder über das Kontaktformular. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin zu einer unverbindlichen Erstberatung.

Modifiziert am 8. Juni 2021Veröffentlicht am 8. Juni 2021